Der Pfarrgemeinderat (abgekürzt PGR) ist ein Gremium in einer katholischen Pfarrgemeinde, das sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammensetzt. Zu den amtlichen Mitgliedern gehören der zuständige Pfarrer und die pastoralen Mitarbeiter. Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken.
Unser Pfarrgemeinderat hat in der Wahlperiode 2018-2022 folgende gewählte und berufene Mitglieder:
Fröba, Christine
Vorsitzende
Grüdl, Kerstin
2. Vorsitzende
Grüdl, Kerstin
Schriftführerin
Ab 4. Mai 2020 sind katholische Gottesdienste in Bayern auch während der geltenden Ausgangsbeschränkungen ohne weitere Ausnahmegenehmigung erlaubt, wenn die nachfolgenden Rahmenbedingungen des mit der Bayerischen Staatsregierung abgestimmten Schutzkonzepts eingehalten werden:
1.1 Aufnahmekapazität, Festlegung der Plätze, Ein- und Ausgang
Die Aufnahmekapazität der Kirche, in der der Gottesdienst stattfinden soll, richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Kriterium ist die Einhaltung des notwendigen Mindestabstands von mindestens 2 m zwischen zwei Personen. Dies wird durch entsprechende Belegung von Kirchenbänken (nur jede 2./3.) Reihe) sichergestellt. Hieraus ergibt sich die Anzahl der belegbaren Plätze.
Eine Höchstzahl von Personen kann je nach Praktikabilität vor Ort festgesetzt werden. Bei der Berechnung der Höchstteilnehmerzahl werden Priester, Ministrant/innen und Lektor/innen sowie Organist nicht mitgerechnet. Die Abstandsregelungen sind auch im Altarraum einzuhalten. Familienmitglieder in gemeinsamer Wohnung sind zum Einhalten der Abstandsregel nicht verpflichtet.
Gemäß dieser Festlegung werden alle Plätze markiert, nummeriert und ein Sitzplan erstellt.
Ein- und Ausgang müssen über vorgegebene Pforten erfolgen. Die Wege innerhalb der Kirche werden definiert, Abstände sind auf dem Boden zu markieren. Fluchtwege sind offen zu halten.
1.2 Festlegung des Teilnehmerkreises
Um sicherzustellen, dass die definierte Höchstzahl der Teilnehmer eingehalten wird und um Menschenansammlungen vor dem Kircheneingang sowie Konflikte vor Ort zu vermeiden, wird empfohlen, in einem Anmelde- oder anderen Verfahren vor Ort den Teilnehmerkreis festzulegen, wenn nicht aufgrund der regelmäßigen Besucherzahlen sicher zu erwarten ist, dass die Anzahl
der in der Kirche verfügbaren Plätze ausreicht.
Für den Gottesdienst sind folgende Hygienevorgaben und Maßnahmen zum Infektionsschutz einzuhalten:
Die Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegserkrankung (respiratorische Symptome jeder Schwere), von Personen, die mit COVID 19 infiziert oder an COVID 19 erkrankt sind, ist nicht zulässig. Ebenso dürfen keine Personen teilnehmen, die vom Gesundheitsamt als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft wurden oder Kontaktpersonen der Kategorie II (Kontakt zu COVID-19-Fall innerhalb der letzten 14 Tage mit weniger als 15
Minuten face-to-face-Kontakt).
Während des Gottesdienstes haben die Besucherinnen und Besucher Mund-Nasen- Bedeckung zu tragen, die lediglich beim Kommunionempfang beiseite genommen werden kann.
Gemeindegesang ist allenfalls in sehr reduzierter Form vorzusehen, da Singen ein besonderes
Risiko (Tröpfcheninfektion) birgt. Das Gotteslob ist selbst mitzubringen. Orgelspiel ist möglich.
Auf Chorgesang wird verzichtet. Scholagesang, Solisten und kleine Ensembles ohne Blasinstrumente sind möglich. Vokal- und Instrumentalchöre kommen nicht zum Einsatz. Während der gesamten Zeit sind die allgemeinen Regeln, insbesondere der Abstand zwischen Personen einzuhalten.
Mikrofone sind nur von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren.